KfW-Förderung 2025/2026: Alle Programme, Konditionen und Neuerungen

KfW-Förderung 2025/2026: Alle Programme im Überblick
Staatliche Förderprogramme können den Traum vom Eigenheim deutlich erschwinglicher machen – oder eine energetische Sanierung erst wirtschaftlich sinnvoll werden lassen. Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist dabei die wichtigste Förderbank in Deutschland. Mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen unterstützt sie Neubau, Kauf und Sanierung von Immobilien. 2025 und 2026 hat es dabei wichtige Neuerungen gegeben, die Immobilienkäufer und Bauherren kennen sollten.
Dieser Ratgeber gibt Ihnen einen vollständigen Überblick über alle relevanten KfW-Programme, erklärt die aktuellen Konditionen und zeigt Ihnen, wie Sie die Förderung optimal nutzen.
Hinweis: Die Höhe der KfW-Zinsen ist immer im Kontext des aktuellen Marktzinsniveaus zu bewerten. Einen aktuellen Überblick über die Bauzinsentwicklung, EZB-Geldpolitik und Prognosen für 2026 finden Sie in unserem Ratgeber Bauzinsen 2025/2026: Aktuelle Entwicklung, Prognose und Ihre Strategie [blocked].
Das Wichtigste vorab: Wie KfW-Förderung funktioniert
KfW-Kredite werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern über Ihre Hausbank oder einen Finanzierungsvermittler. Das Prinzip ist einfach: Die KfW stellt der Bank zinsgünstiges Geld zur Verfügung, die Bank reicht dieses Geld zu den KfW-Konditionen an Sie weiter. Für die Bearbeitung erhebt die Bank in der Regel keine zusätzlichen Gebühren.
Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Wer bereits mit dem Bau begonnen hat oder die Immobilie bereits gekauft hat, kann keine KfW-Förderung mehr beantragen. Einzige Ausnahme: Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Einzelmaßnahmen kann der Antrag auch nach Beginn der Maßnahme gestellt werden, wenn ein Energieeffizienz-Experte eingebunden ist.
KfW-Kredite lassen sich in der Regel problemlos mit regulären Bankdarlehen kombinieren. Viele Finanzierungen bestehen aus einem KfW-Kredit für den förderfähigen Teil und einem regulären Bankdarlehen für den Rest.
Programm 1: Klimafreundlicher Neubau (KfW 297/298) – mit neuer EH55-Förderung
Das wichtigste KfW-Programm für Neubauten ist der "Klimafreundliche Neubau – Wohngebäude" (Kredit Nr. 297/298). Es fördert den Bau und den Erstkauf von Neubauten, die besonders energieeffizient und klimafreundlich sind.
Die große Neuigkeit: EH55-Förderung seit Dezember 2025
Ab dem 16. Dezember 2025 können Bauherren und Käufer wieder die Förderstufe "Effizienzhaus 55" (EH55) beantragen. Diese Förderstufe war seit 2022 ausgesetzt worden, als die Bundesregierung die Förderung auf den strengeren EH40-Standard beschränkt hatte. Die Wiedereinführung der EH55-Förderung ist eine erhebliche Erleichterung für den Wohnungsbau, da der EH40-Standard für viele Projekte schwer zu erreichen ist.
Voraussetzung für die EH55-Förderung: Sie müssen eine Baugenehmigung vorliegen haben, aber das Bauvorhaben darf noch nicht begonnen haben. Für die Jahre 2025 und 2026 stehen insgesamt 800 Millionen Euro Bundesmittel für die EH55-Förderung zur Verfügung.
Aktuelle Konditionen (Stand: April 2026)
| Merkmal | EH40 | EH55 |
|---|---|---|
| Kreditbetrag | bis 150.000 € je Wohneinheit | bis 100.000 € je Wohneinheit |
| Effektivzins ab | 1,27 % | 1,27 % |
| Laufzeit | bis 35 Jahre | bis 35 Jahre |
| Zinsbindung | bis 10 Jahre | bis 10 Jahre |
| Tilgungsfreie Anlaufzeit | bis 5 Jahre | bis 5 Jahre |
Zum Vergleich: Der aktuelle Marktdurchschnitt für Baufinanzierungen liegt bei 3,3 bis 4,0 Prozent effektivem Jahreszins. Der KfW-Zinssatz von 1,27 Prozent bedeutet also eine Ersparnis von rund 2 bis 3 Prozentpunkten – bei einem Kredit von 150.000 Euro über 20 Jahre entspricht das einer Zinsersparnis von bis zu 60.000 Euro.
Seit dem 2. März 2026 hat das Bundesbauministerium die Förderkonditionen für den Klimafreundlichen Neubau weiter verbessert: Der Signalzinssatz wurde auf 1 Prozent gesenkt (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung).
Voraussetzungen
Um die Förderung zu erhalten, muss das Gebäude bestimmte energetische Anforderungen erfüllen. Für EH40 darf der Jahres-Primärenergiebedarf maximal 40 Prozent des Referenzgebäudes betragen, für EH55 maximal 55 Prozent. Außerdem muss ein Energieeffizienz-Experte (EEE) in die Planung eingebunden werden, der die Einhaltung der Anforderungen bestätigt.
Programm 2: Wohneigentum für Familien – Neubau (KfW 300)
Das Programm "Wohneigentum für Familien – Neubau" (Kredit Nr. 300) ist das attraktivste KfW-Programm für Familien mit Kindern. Es bietet Zinsen ab 0,01 Prozent effektivem Jahreszins – ein nahezu zinsloser Kredit.
Aktuelle Konditionen (Stand: April 2026)
| Anzahl Kinder | Maximaler Kreditbetrag | Einkommensgrenze (zu versteuerndes Jahreseinkommen) |
|---|---|---|
| 1 Kind | 170.000 € | bis 90.000 € |
| 2 Kinder | 200.000 € | bis 100.000 € |
| 3 Kinder | 235.000 € | bis 110.000 € |
| 4+ Kinder | 270.000 € | bis 120.000 € |
Seit dem 23. Oktober 2025 gilt ein deutlich günstigerer Endkundenzinssatz von 1,12 Prozent (vorher 1,71 Prozent) p.a. bei einer Laufzeit von 25 Jahren und 10 Jahren Zinsbindung. Für kürzere Laufzeiten sind die Zinsen noch günstiger und können bis auf 0,01 Prozent sinken.
Voraussetzungen
Das Programm richtet sich an Familien und Alleinerziehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren, die eine selbst genutzte Immobilie neu bauen oder erstmals kaufen möchten. Das zu versteuernde Haushaltseinkommen darf die oben genannten Grenzen nicht überschreiten. Das Gebäude muss mindestens den EH40-Standard erfüllen.
Programm 3: Jung kauft Alt – Bestandserwerb (KfW 308)
Seit Oktober 2024 gibt es ein neues KfW-Programm speziell für Familien, die eine Bestandsimmobilie kaufen und energetisch sanieren möchten: "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" (Kredit Nr. 308), besser bekannt als "Jung kauft Alt".
Aktuelle Konditionen (Stand: April 2026)
| Anzahl Kinder | Maximaler Kreditbetrag |
|---|---|
| 1 Kind | 100.000 € |
| 2 Kinder | 125.000 € |
| 3+ Kinder | 150.000 € |
Der Zinssatz beginnt ebenfalls bei 0,01 Prozent effektivem Jahreszins. Die Einkommensgrenzen entsprechen denen des KfW 300-Programms.
Voraussetzungen
Das Programm fördert den Kauf einer bestehenden Wohnimmobilie, die nach dem Erwerb energetisch saniert werden muss. Das Gebäude muss nach der Sanierung mindestens den Effizienzhaus-70-Standard erreichen. Die Sanierung muss innerhalb von 54 Monaten nach Kreditauszahlung abgeschlossen sein.
Programm 4: Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung (BEG)
Für die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) das wichtigste Instrument. Sie wird über die KfW (Kredite) und das BAFA (Zuschüsse) abgewickelt.
BEG-Sanierungskredit (KfW 261)
Der BEG-Sanierungskredit fördert die Sanierung eines Bestandsgebäudes auf einen definierten Effizienzhaus-Standard. Je besser der erreichte Standard, desto höher die Förderung:
| Effizienzhaus-Standard | Kreditbetrag | Tilgungszuschuss |
|---|---|---|
| EH 40 | bis 150.000 € | 20 % |
| EH 55 | bis 150.000 € | 15 % |
| EH 70 | bis 120.000 € | 10 % |
| EH 85 | bis 120.000 € | 5 % |
Der Tilgungszuschuss bedeutet: Ein Teil des Kredits muss nicht zurückgezahlt werden. Bei einem Kredit von 150.000 Euro und einem Tilgungszuschuss von 20 Prozent erhalten Sie effektiv einen Zuschuss von 30.000 Euro.
BAFA-Förderung für Einzelmaßnahmen
Das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) fördert einzelne Sanierungsmaßnahmen mit direkten Zuschüssen. Die Fördersätze:
| Maßnahme | Grundförderung | Mit Klimabonus (Heizungstausch) | Maximum |
|---|---|---|---|
| Wärmepumpe | 30 % | 70 % | 70 % |
| Solarthermie | 30 % | – | 30 % |
| Fensterdämmung | 15 % | – | 15 % |
| Dachdämmung | 15 % | – | 15 % |
| Wanddämmung | 15 % | – | 15 % |
Der Klimabonus von 40 Prozent wird zusätzlich zur Grundförderung gewährt, wenn eine funktionierende Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt wird. Damit können bis zu 70 Prozent der Kosten für eine Wärmepumpe gefördert werden – bei Kosten von 30.000 Euro wären das bis zu 21.000 Euro Zuschuss.
Programm 5: Steuerliche Förderung nach § 35c EStG
Wer keine BAFA-Förderung oder KfW-Kredit in Anspruch nimmt, kann alternativ die steuerliche Förderung nach § 35c EStG nutzen. Dabei können 20 Prozent der Sanierungskosten direkt von der Steuerschuld abgezogen werden – verteilt über drei Jahre:
- Im Jahr der Fertigstellung und im Folgejahr: je 7 Prozent der Sanierungskosten
- Im zweiten Folgejahr: 6 Prozent der Sanierungskosten
Die maximale Fördersumme beträgt 40.000 Euro (bei Sanierungskosten von 200.000 Euro). Diese Förderung ist besonders attraktiv für Personen mit hohem Steuersatz, da der Steuerabzug direkt von der Steuerschuld abgezogen wird – nicht nur vom zu versteuernden Einkommen.
Kombinationsmöglichkeiten: Wie Sie mehrere Förderungen stapeln
Ein oft unterschätzter Vorteil des deutschen Fördersystems: Viele Programme lassen sich miteinander kombinieren. Hier einige Beispiele:
Kombination 1 – Neubau mit Familienförderung: Ein Ehepaar mit zwei Kindern baut ein EH40-Haus. Sie kombinieren KfW 300 (bis 200.000 Euro zu 0,01 %) mit KfW 297 (bis 150.000 Euro zu 1,27 %) und einem regulären Bankdarlehen für den Rest. Gesamtförderbetrag: bis zu 350.000 Euro zu deutlich unter Marktzins.
Kombination 2 – Sanierung mit Wärmepumpe: Ein Altbaubesitzer saniert sein Haus und tauscht die alte Gasheizung gegen eine Wärmepumpe. Er erhält 70 Prozent BAFA-Zuschuss auf die Wärmepumpe (ca. 21.000 Euro) und zusätzlich einen KfW-Sanierungskredit für die Dämmmaßnahmen mit Tilgungszuschuss.
Kombination 3 – Bestandskauf mit Sanierung für Familien: Eine Familie mit einem Kind kauft einen Altbau der Energieeffizienzklasse F. Sie nutzen KfW 308 (bis 100.000 Euro zu 0,01 %) für den Kauf und BAFA-Zuschüsse für die anschließende Sanierung.
Wichtige Fristen und Fallstricke
Wer KfW-Förderung in Anspruch nehmen möchte, sollte einige wichtige Punkte beachten:
Antrag vor Baubeginn: Bei Neubau-Programmen (KfW 297, 298, 300) muss der Antrag gestellt werden, bevor das Bauvorhaben beginnt. "Beginn" bedeutet bereits der erste Spatenstich oder der Abschluss eines Kaufvertrags.
Energieeffizienz-Experte einbinden: Für alle BEG-Programme und den Klimafreundlichen Neubau ist die Einbindung eines zertifizierten Energieeffizienz-Experten (EEE) Pflicht. Die Kosten für den Experten (typischerweise 1.000 bis 3.000 Euro) sind ebenfalls förderfähig.
Mittelstands-Falle vermeiden: Die Einkommensgrenzen bei KfW 300 und 308 beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen, nicht das Bruttoeinkommen. Durch Werbungskosten, Sonderausgaben und andere Abzüge kann das zu versteuernde Einkommen deutlich unter dem Bruttoeinkommen liegen.
Fördermittel sind begrenzt: Die KfW-Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Bundesmitteln. Insbesondere die EH55-Förderung (800 Millionen Euro für 2025/2026) kann bei hoher Nachfrage vorzeitig ausgeschöpft sein. Stellen Sie Ihren Antrag daher frühzeitig.
Fazit: Förderung als fester Bestandteil der Finanzierungsplanung
Die KfW-Förderprogramme 2025/2026 bieten erhebliche finanzielle Vorteile – von nahezu zinslosen Krediten für Familien bis zu Zuschüssen von 70 Prozent für Wärmepumpen. Die Wiedereinführung der EH55-Förderung ab Dezember 2025 macht den Neubau für viele Bauherren wieder attraktiver, da der strengere EH40-Standard für viele Projekte schwer zu erreichen war.
Die Förderplanung sollte von Anfang an integraler Bestandteil der Finanzierungsplanung sein – nicht ein nachträglicher Gedanke. Wer die richtigen Programme kombiniert, kann die Gesamtkosten seiner Immobilienfinanzierung erheblich reduzieren.
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